Tor Prüfungen gem. U.V.V. / Arbeitsstättenrichtlinien BGR 232 Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit. Ersetzt ZH 1/494.

Abgesehen von der Pflicht BGR 232 für Gewerbe - Industrie - Vermietung - Tiefgaragen, die Tore jährlich mindestens 1x zu prüfen, sollte Sicherheit an oberster Stelle stehen, um das Unfallrisiko zu minimieren.

empfiehlt Prüfung mit Wartung zusammenzulegen. Es dient der Werterhaltung
Privattore (Einzelgaragen) sollten auch jährlich gewartet / geprüft werden, obwohl es derzeit keine Pflicht ist.

Wie Schließkanten - Messungen ergaben, sind teilweise Kräfte vorhanden, die schwere Verletzungen hervorrufen können (siehe Messprotokoll)
Die Werte sind jenseits von Gut und Böse.
Schwere Verletzungen sind vorprogrammiert.
Achsbruch - Tor abgestürzt. Zum Glück
weiter nichts passiert. Nur Sachschaden.
Schweissnahtbruch. Wäre dies bei der Prüfung
nicht aufgefallen, ist ein kompletter Torabsturz
eines Tores mit 9 x 6m mit einem Gewicht von
ca. 2800kg vorprogrammiert.
Abrollsicherung durch Wassereinbruch ohne Funktion.
Schweissnahtbruch. Dadurch Absturzsicherung ohne Funktion.
Diverse Achsen und Wellen kurz vor dem Brechen und Abstürzen.
Beschädigte Schließkantensicherung, dadurch ohne Funktion.
Konsolenbruch!
Obskure Absturzsicherung, absolut N I C H T zugelassen.
Ohne Konformitäts Nr. Und das im Jahre 2 0 1 0!
Es besteht Lebensgefahr!
Außerdem ist, wie auf dem Bild zu erkennen, die Konsole gerissen.
Dieses Tor war ohne Prüfung / Wartung.
Getriebe bzw. Schneckenbruch. Ohne Absturzsicherung wäre ein Unfall mit hoher Personengefährdung vorprogrammiert!
(Lebensdauer des Antriebes erheblich überschritten).
Eine Torprüfung von umfaßt ca. 60 Prüfpunkte und ist zum Nulltarif nicht zu machen.
Dazu kommt im Bedarfsfall die unerlässliche Schließkraftmessung.

Sicherheit und Personenschutz sollte es jedem Betreiber wert sein.